Privatpension Waldbröl

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(I) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen „Privatpension Waldbröl“. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Kunden und Gast in der Pension im Internetauftritt der Pension einsehbar.

(II) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

§ 2 Vertragsabschluss

(I) Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast schriftlich oder per E-Mail reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die „Privatpension Waldbröl“ erfolgt per E-Mail.

(II) Vertragspartner sind die Eigentümer der „Privatpension Waldbröl“ und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

(I) Die „Privatpension Waldbröl“ ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(II) Der gesamte Rechnungsbetrag ist per Überweisung bis 2 Tage vor Anreise zu leisten. Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie die Kontodaten bei verbindlicher Reservierung. Der Eingang der Zahlung wird dem Gast spätestens einen Tag vor Anreise per Email bestätigt.

(III) Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die „Privatpension Waldbröl“ die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten. Die „Privatpension Waldbröl“ macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.

(IV)Keine Rechnungslegung möglich.

(V) Die vereinbarten Preise schließen keine Mehrwertsteuer ein.

(VI) Die „Privatpension Waldbröl“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

§ 4 Storno- und Rücktrittsbedingungen

(I) Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail oder postalisches Einschreiben) zu erfolgen. Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt:

Stornierungen zwischen dem 14. und 08. Tag vor dem Anreisetag: 20 %, 07. und 03. Tag vor dem Anreisetag: 50 %, innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung 100% des gesamten Rechnungsbetrages (ohne Frühstück).

(II) Sofern zwischen der „Privatpension Waldbröl“ und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt.

(III) Ferner ist die „Privatpension Waldbröl“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

(IV) Die „Privatpension Waldbröl“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

§ 5 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

(I) Der Kunde erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

(II) Check in: 15 Uhr, eine andere Uhrzeit ist bis spätestens 1 Tag vor Anreise abzusprechen.

(III) Sollten sich Verzögerungen in der Ankunftszeit ergeben, ist die Privatpension umgehend darüber zu informieren. Andernfalls ist sie berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 18.00 Uhr und in den darauffolgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

(IV) Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Privatpension nicht zu verantworten hat, so werden 100 % des Zimmerpreises ohne Frühstück berechnet.

§ 6 Haftungen

(I) Der Gast haftet gegenüber der „Privatpension Waldbröl“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

(II) Die „Privatpension“ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Privatpension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

(III) Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der „Privatpension Waldbröl“ bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.

(IV) Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Wilhelmsthal 1, Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht.

§ 7 Schlussbestimmungen

(I) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension: Waldbröl.

(II) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Privatpension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Waldbröl, 01.07.2023